Vertragsrecht
Gerade im Bereich des Vertragsrechtes gilt es die zu Ihren Gunsten vorhandenen gesetzlichen Spielräume optimal zu nutzen.
Um diese Spielräume bei Verhandlungen geschickt ausschöpfen zu können, empfehlen wir Ihnen, bereits im Vorfeld von Verhandlungen mit einem Anwalt in Verbindung zu treten, um Ihre Möglichkeiten abzustecken. Das rechtzeitige Einschreiten des Anwaltes soll in erster Linie kostspielige Konflikte vermeiden. Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, gilt es, für Sie schon zu Beginn eine gute Ausgangssituation zu schaffen.
Beim Grund-, Haus- oder Wohnungskauf handelt es sich meist um die größte Investition in Ihrem Leben. Hier bedarf es einer gewissenhaften vertraglichen Regelung. Meist wird der Kaufpreis übergeben, bevor das Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen wird. Dieser Zeitraum muss vertraglich hundertprozentig abgesichert werden. Üblicherweise müssen bei einer Vertragsabwicklung andere Stellen von uns kontaktiert werden, wie zB Grundverkehrsbehörde, Bauamt der Gemeinde, Finanzamt, Vermessungsamt, Grundbuchsgericht uvm.
Tipps:
• Vertrauen ist gut – schriftliche Fixierung sicherer
• auch mündliche Absprachen sind rechtswirksam (oft aber schwer zu beweisen)
• Grundstücksgrenzen sollten gemeinsam begangen werden. Fertigen Sie Fotos bei der Übergabe/Übernahme an!
• nicht auf Wegerechte vergessen; diese müssten ebenso vertraglich fixiert werden
Wir verfügen über die Möglichkeit, direkt beim Grundbuch Abfragen vorzunehmen und Ihre Verträge über Finanz-Online selbstberechnen zu lassen. Außerdem sind wir, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, eingetragener Treuhänder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.