Scheuen Sie sich nicht zu Beginn der Besprechung nach den Kosten zu fragen. Dies ist für Sie ein sehr wichtiger Punkt und sollte daher so weit wie möglich im Vorfeld abgeklärt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es im Vorhinein oft schwer abzuschätzen ist, welche Kosten tatsächlich entstehen werden, zumal dies meist vom Verhalten der Gegenseite abhängt. Oftmals reicht ein anwaltliches Schreiben an die Gegenseite aus, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. In anderen Fällen ist jedoch ein intensiveres Einschreiten erforderlich. Es empfiehlt sich daher, anlässlich des Erstgespräches die verschiedenen Vorgangsvarianten, abhängig vom Verhalten der Gegenseite, zu besprechen. Dies natürlich auch im Hinblick auf die Kostenfolgen. Dagegen können die tatsächlich verrechneten Kosten im Nachhinein exakt überprüft werden. Diese bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltstarifsgesetz (RATG) in Verbindung mit den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Bei der Berechnung des Honorars ist einerseits die Höhe des Streitwertes und anderseits die Art und der Umfang der Tätigkeit ausschlaggebend. Ferner besteht auch die Möglichkeit, festzulegen, bis zu welchem Betrag das Einschreiten von unserer Seite gewünscht wird. Sollte die im Vorfeld festgesetzte Summe überschritten werden, so würde von unserer Kanzlei mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden, um sodann die weitere Vorgangsweise abzuklären. Um jedoch das Ansteigen von Kosten generell zu minimieren, sollte möglichst rasch ein Anwalt kontaktiert werden. Denn nur hierdurch ermöglichen Sie Ihrem Vertreter ein für Sie optimales Handeln. Oftmals ist der Gegner verpflichtet, dem "Prozessgewinner" Kosten zu ersetzen. Probleme kann es aber immer dann geben, wenn Kosten oder sonstige Forderungen uneinbringlich sind.