Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Das Gebiet des Wirtschafts- und Unternehmensrechts umfasst eine kaum überschaubare Anzahl von praktischen Problembereichen. Beginnend mit der richtigen Wahl der Unternehmensform, bis hin zur Betreuung im Insolvenzfall.
Die rechtliche Begleitung des Unternehmens hat im heutigen Wirtschaftsleben höchste Priorität. Aufgrund jahrelanger Betreuung von Unternehmen in allen Rechtsgebieten, insbesondere auch bei Abwicklungen von Großprojekten, können wir Ihnen dieses Service umfassend anbieten. Insbesonders stellt es für Geschäftsführer juristischer Personen (GmbH, AG oder Genossenschaft) oft sogar eine existenzielle Notwendigkeit dar, einen juristisch profunden Berater beizuziehen. Die Haftung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung unterliegt nämlich dem strengen Sorgfaltsmaßstab nach § 1299 ABGB. Von einem Geschäftsführer wird erwartet, dass er umfassende Kenntnisse, sowohl betriebswirtschaftlicher aber auch rechtlicher Natur, die für seine Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens benötigt werden, aufweist. Der Hinweis, er hätte Normen nicht gekannt, schützt ihn nicht.
Die juristische Qualifikation eines Sachverhalts ist jedoch auch mangels ständiger Rechtsänderung für Geschäftsführer kaum abdeckbar und aufgrund der Normenvielfalt auch nicht überblickbar. Um daher einer Haftung für fehlerhafte Geschäftsführung zu entgehen (Stichwort: Einlassungsfahrlässigkeit), ist auf professionelle Rechtsbetreuung zurückzugreifen.
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht , Unternehmensrecht, Einlassungsfahrlässigkeit