Erbrecht
Zur Vermeidung familieninterner Streitigkeiten aufgrund eines Erbfalles sollen bereits beizeiten die entsprechenden Regelungen getroffen werden.
Oft reicht bereits ein eigenhändig verfasstes Testament aus, welches in unserer Kanzlei hinterlegt werden kann und im Zentralen Testamtsregister eingetragen wird. Mit einem äußerst geringen Kostenaufwand können Sie so kostenintensive Erbrechtskonflikte vermeiden. In anderen Fällen zeigt sich jedoch erst während des Gespräches, dass eine ausgewogene Lösung der Nachfolgeregelung komplexer ist, als ursprünglich angenommen. Auch hier gilt es nach Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse, eine für alle Teile möglichst individuelle Lösung zu finden. Scheuen Sie sich daher nicht, Ihren Rechtsanwalt diesbezüglich zu kontaktieren, schließlich sollte auch für jene Zeit vorgeplant werden, in der Ihre Familie auch ohne Sie auskommen muss.
Kommt es schlussendlich zum Erbanlassfall wird unverzüglich eine Abfrage beim Zentralen Testamentsregister durchgeführt, und so kann der letzte Wille vor dem Verlust geschützt werden. Im Zusammenhang mit dem Erbanlassfall ist das Einschreiten eines Anwaltes als Erbenmachthaber bei Vorliegen eines erheblichen Nachlasses jedenfalls ratsam. Wir können für Sie das Verlassenschaftsverfahren durchführen und auch Lösungen (zB Erbübereinkommen) anbieten. Außerdem werden wir bei Bedarf notwendige Schritte erledigen (zB Abwicklung mit Finanzamt, Banken, Versicherungen, Pensionsversicherungsanstalt...)
Unsere Leistungen
- Beratung und Unterstützung bei der Testamentserrichtung
- Errichtung letztwilliger Verfügungen
- Registrierung und Verwahrung von letztwilligen Verfügungen
In diesem Zusammenhang stellt sich – vor dem Tod – die Frage, ob ich für den Fall, dass ich nicht mir in der Lage bin selbst zu handeln, mir meinen Vertreter selbst auszusuchen kann oder ein Erwachsenenvertreter für mich bestellt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ich so schwer an Demenz erkrankt bin, dass ein Handeln ohne einen Nachteil für mich selbst nicht mehr möglich ist.
Hier bieten die Instrumente der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung Abhilfe. Da wir regelmäßig als Erwachsenenvertreter fungieren, können wir Ihnen auch in diesem Bereich Beratung sowie Hilfestellung anbieten.