Schadenersatzrecht

Werden Sie in irgendeiner Art und Weise durch eine andere Person an Ihrem Vermögen oder gar Ihrer Gesundheit geschädigt so dient das Schadenersatzrecht dazu, ihren erlittenen Schaden vom Schädiger ersetzt zu bekommen. Es geht daher um den Ausgleich eines entstandenen Schadens durch den Schädiger.

Die Pflicht zur Schadensgutmachung kann sich sowohl aus der Verletzung einer Vertragspflicht als auch aus einer unerlaubten Handlung, einer Gefährdungs- oder Eingriffshaftung ergeben.
Ist ein Schaden eingetreten so bieten wir Ihnen eine qualifizierte Vertretung in sämtlichen Bereichen des Schadenersatzrechts, insbesondere bei Verkehrsunfällen, bei mangelhafter Leistung aus einem Vertrag, bei ärztlichen Kunstfehlern, bei Vertragsverletzungen und bei Sach- und Personenschäden aller Art.  Wir sorgen sowohl für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als auch  für die Abwehr von unberechtigt geltend gemachter Ansprüche.

Tipps zum Verkehrsunfall:
Kommt es zu einer Kollision so vergewissern Sie sich ob zu aller erst ob jemand verletzt wurde. Gibt es Verletzte, rufen verständigen Sie erst die Einsatzkräfte und sichern sodann die Unfallstelle ab um Auffahrunfälle zu vermeiden. Verlassen Sie niemals – ohne Kontaktaufnahme mit den Unfallbeteiligten – die Unfallstelle, anderenfalls begehen Sie das Delikt der Fahrerflucht oder sogar das Imstichlassen eines Verletzten was mit einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren bedroht ist.

Wenn möglich fertigen Sie selbst Fotos der Unfallstelle und der eingetretenen Schäden an, um im Streitfall ihre Angaben über den Unfallhergang beweisen zu können. Es ist ratsam in Ihrem Kfz einen Europäischen Unfallbericht aufzubewahren um diesen im Falle eines Verkehrsunfalls gemeinsam mit dem Unfallgegner auszufüllen.

Haben Sie ein solches Formular nicht zur Hand, sind zumindest folgende Daten festzuhalten:

  • Namen und Adressen der Unfallbeteiligten
  • Namen und Adressen von Zeugen/innen
  • Die Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Name der Haftpflichtversicherungsunternehmen
  • Die Versicherungspolizzennummer

Öffnungszeiten:
Bürozeiten: Montag-Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr & 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-14:00 Uhr und nach Vereinbarung

T: +43 (0)3842/46 159-0