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Arbeits- und Sozialrecht

Bei diesem Thema geht es oftmals um Ihre Existenz. Für uns zählt hier, Ihr individuelles Interesse durchzusetzen. Verbessern Sie Ihre Chancen und kommen Sie rechtzeitig. Arbeitsverträge sollten unbedingt vor Unterfertigung überprüft werden. 

Wussten Sie, dass...

  • ... die gerichtliche Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung grdsl innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen muss?
  • ...dass die meisten Kollektivverträge sehr kurze Verfallsfristen vorsehen? Oft reicht ein einfaches Schreiben aus, um bei einer Verfallsfrist von 2 oder 3 Monaten den Verlust des Anspruches zu verhindern. Bei rechtzeitiger Geltendmachung eines Anspruches muss allerdings dann, spätestens innerhalb von drei Jahren, eine Klage eingebracht werden.
  • ...dass beispielsweise bei ungerechtfertigter Entlassung oder gerechtfertigtem, vorzeitigem Austritt Ansprüche aus dieser Beendigungsform binnen sechs Monaten gerichtlich eingeklagt werden müssen?
  • ...dass zumindest kurze tagebuchartige Aufzeichnungen über Arbeitszeit oder Tätigkeit die Aussichten im Prozess wesentlich steigen lassen?
  • ...dass auch im Dienstnehmerhaftpflichtrecht kurze Verjährungsfristen bestehen?
  • ...dass bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers Ansprüche innerhalb relativ kurzer Frist bei der IEF-Service GmbH angemeldet werden müssen?
  • ...dass eine Kündigung rechtsunwirksam sein kann bzw Sie Kündigungsschutz genießen, wenn Sie berechtigte Forderungen stellen?
  • ...dass viele Lohn-/Gehaltsabrechnungen mangelhaft sind?
  • ...dass besonders bei Vereinbarungen auch lohnsteuerrechtliche Fragen eine große Rolle spielen?
  • ...dass ein unterschriebenes Schriftstück mit einer Überschrift "Arbeitsvertrag" noch lange kein Arbeitsvertrag sein muss?

 Bringen Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen zur Beratung mit, da sie dazu dienen, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern und die Erfolgsaussichten abzuschätzen:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Name und Anschrift von möglichen Zeugen

Um nicht in Beweisschwierigkeiten zu kommen, sollten Sie als Arbeitgeber ebenso unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen. Eine ungerechtfertigt ausgesprochene Entlassung kann ein kleines Vermögen kosten.

Öffnungszeiten:
Bürozeiten: Montag-Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr & 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-14:00 Uhr und nach Vereinbarung

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