Öffentliches Recht
Der Bereich des Öffentlichen Rechts umfasst sowohl das Verfassungs- als auch das Verwaltungsrecht – es handelt sich um einen sehr umfassenden und zersplitterten Rechtsbereich. Die Verfassung regelt die rechtlich bedeutsamen Grundlagen des Staates (Baugesetze der Verfassung, Gesetzgebung, Grundrechte…), während sich das Verwaltungsrecht mit den Beziehungen zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger befasst (beispielsweise im Baurecht, Gewerberecht, …).
Sehr wesentlich ist in diesem Bereich das Verwaltungsstrafrecht, was dann zur Anwendung gelangt, wenn Behörden Strafen verhängen (zB im Straßenverkehr). Regelmäßig unterstützt unsere Kanzlei Mandanten daher bei der Bekämpfung von Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen und Strafverfügungen durch das Verfassen von Einsprüchen (Achtung nur binnen 14 Tagen ab Zustellung möglich) und durch die Vertretung im daran anschließenden Verwaltungsstrafverfahren.
Ein von einer Behörde in erster Instanz erlassener Bescheid kann mit einer Beschwerde/Berufung an das zuständige Verwaltungsgericht bekämpft werden. Die den Bescheid erlassende Behörde kann dann binnen zwei Wochen ihre Entscheidung selbst noch einmal „überarbeiten“ und eine sog Beschwerdevorentscheidung erlassen – macht sie davon keinen Gebrauch wird der Akt dem Verwaltungsgericht vorgelegt und trifft es eine Entscheidung. Danach ist die Überprüfung der Entscheidung durch den Verwaltungs- bzw Verfassungsgerichtshof mit der sog Revision möglich.
Unsere Kanzlei unterstützt sie daher in folgenden Belangen:
- umfassende Beratungstätigkeit, insbesondere im Gewerbe- und Bauverfahren
- Erhebung von Einsprüchen, Beschwerden, Berufungen
- Vertretung vor Behörden und vor den Verwaltungsgerichten